Ethischen Grundsätze

Die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes“ wurden 1995 von der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) erarbeitet und vom
Verbandsrat verabschiedet.
 

 

1. Grundsatz
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt,

übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute
Lebewesen.

2. Grundsatz
Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen
Bedürfnissen angepasst sein.

3. Grundsatz
Der physischen wie psychischen Gesundheit des
Pferdes ist, unabhängig von seiner Nutzung,
oberste Bedeutung einzuräumen.

4. Grundsatz
Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten,
unabhängig von dessen Rasse, Alter und
Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.

5. Grundsatz
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes,
um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang
mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt
es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden
Generationen zu übermitteln.

6. Grundsatz
Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende
Bedeutung, gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist
stets zu beachten und zu fördern.

7. Grundsatz
Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt,
hat sich und da ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu
unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche
Harmonie zwischen Pferd und Mensch.

8. Grundsatz
Die Nutzung des Pferdes im Reit-, Fahr- und Voltigiersport
muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen
und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung
des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht
pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und
muss geahndet werden.

9. Grundsatz
Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd
erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser
Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes
gerecht werden.